Sportküstenschifferschein 300 sm

SKS Praxis

Zur Zulassung zur praktischen Prüfung für den Sportküstenschifferschein muss der Nachweis über praktische Segelerfahrung im Umfang von 300 sm im Bereich der SeeSchStrO / KVR erbracht werden.

Diese Segelmeilen müssen nicht mehr nach dem Erwerb des Sportbootführerscheins See erworben werden, sondern es werden alle Seemeilen anerkannt - auch die Seemeilen, die vor dem Erwerb des Sportbootführerscheins See ersegelt wurden.

Die Meilen müssen auf seegängigen Yachten im Küstenbereich ersegelt werden. Eine besondere Funktion an Bord wird von der Prüfungsordnung nicht verlangt. Übliche Reviere sind die Nord- und Ostsee, aber auch das Mittelmeer. Das Ijsselmeer gehört nicht zu den für den Seemeilennachweis anerkannten Revieren. Es sei denn, das Ijsselmeer dient als „Durchreise“ zum Wattenmeer und Nordsee. In diesem Fall werden diese Seemeilen ebenfalls anerkannt.

Interessenten können an Segeltörns der Segelsparte teilnehmen, die in der Vergangenheit z.B. Ostsee, Nordsee und das Mittelmeer besegelt haben. Aber auch außerhalb der Segelsparte gibt es hier ein reichhaltiges Angebot.

 

Ansprechpartner