Amtliche Bekanntmachungen, Verordnungen
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Die Ruhr ist von der Schlossbrücke in Mülheim (Ruhr-km 12,21) bis Essen-Rellinghausen
(Ruhr-km 41,40) ein schiffbares Gewässer und eine Landeswasserstraße.
(Ruhr-km 41,40) ein schiffbares Gewässer und eine Landeswasserstraße.
Die Ruhrschifffahrtsverordnung gilt noch weiter östlich bis zur Grenze des Regierungsbezirks Düsseldorf (Ruhr-km 47,842 rechtes Ufer bis Ruhr-km 49,315 linkes Ufer).
Zuständig ist die Bezirksregierung Düsseldorf, die unter nachstehendem Link
Bekanntmachungen über Schifffahrtseinschränkungen und Veranstaltungen veröffentlicht.
Bekanntmachungen über Schifffahrtseinschränkungen und Veranstaltungen veröffentlicht.