Satzung

Beitritt und Beiträge

Grundbeitrag für die SGR (bei jeder Dauermitgliedschaft in einer Sparte; fällt bei Mitgliedschaft in mehreren Sparten nur einmal an):
20 € / Jahr

Hinzu kommt für jede Sparte, in der man Mitglied ist, der spezifische Spartenbeitrag (siehe Beitrittserklärung, Anlage).

Hinweise

SEPA Lastschrift

Wichtige Hinweise zum SEPA-Lastschriftverfahren:
Die Sportgemeinschaft Ruhr 1929 e.V. wird gemäß den EU-Richtlinien die Mitgliederbeiträge nach dem SEPA-Lastschriftverfahren von den Bankkonten der Mitglieder*innen einziehen.

Alle Mitglieder*innen, die am Lastschriftverfahren teilnehmen, sind bereits durch das im Jahre 2013 durchgeführte Bankeinzugsverfahren über die erforderliche Gläubiger-ID der Sportgemeinschaft Ruhr 1929 e.V. sowie über die unveränderliche personenbezogene Mandats-Referenznummer informiert worden. Auf den jeweiligen Kontoauszügen werden durch die abbuchende Bank folgende Informationen hinzugefügt:

Referenz
Ihre Mandatsreferenz-Nr.
unsere Gläubiger-ID DE97ZZZ00000503690
Beitragseinzug
Name, Vorname
Hauptverein (und gegebenenfalls) jeweilige Sparte
Sportgemeinschaft Ruhr 1929 e.V.

Die personenbezogene Mandats-Referenznummer der jeweiligen Mitglieder bleibt unverändert.

Die Sportgemeinschaft Ruhr 1929 e.V. zieht die Mitgliederbeiträge jeweils am 1. März für das jeweils laufende Kalenderjahr nach dem SEPA-Lastschriftverfahren ein. Bei Mitgliedern, die erst nach dem 1. März des jeweiligen Jahres in die Sportgemeinschaft Ruhr 1929 e.V. eingetreten sind, werden die Mitgliederbeiträge entweder am 1. Juli oder am 1. Dezember des jeweils laufenden Jahres nach dem SEPA-Lastschriftverfahren von den Bankkonten abgebucht.

Dabei werden die Kontoangaben verwendet, die Sie uns bei Ihrem Eintritt in unsere Sportgemeinschaft mitgeteilt haben; bei allen später eintretenden Kontoänderungen benötigen wir ein neues SEPA-Lastschriftmandat.
Prüfe bitte mindestens einen Monat vor den oben genannten Terminen unbedingt nochmals sorgfältig Deine Bankdaten. Falls es zwischenzeitlich zu Änderungen Ihrer Bankdaten gekommen ist bzw. das Bankkonto zwischenzeitlich von Dir aufgelöst wurde, kommt es zu einer Rücklastschrift, durch die zusätzliche Gebühren von den Banken in Rechnung gestellt werden.

Änderung Ihrer Bankdaten:

Bei Änderung von Bankdaten der Mitglieder ist es allerdings unter SEPA zwingend erforderlich, dass ein vom Mitglied unterschriebenes neues SEPA-Lastschriftmandat (Bankeinzugsermächtigung) erteilt wird. Die bloße Mitteilung über eine Kontoänderung genügt nicht mehr.
Wenn sich Ihre Bankdaten geändert haben, teilen Sie uns das bitte zunächst mit unserem Formular "Änderungsmitteilung" mit.

Du erhältst dann von uns ein vorbereitetes und bereits komplett ausgefülltes Formular "SEPA-Lastschriftmandat" (Bankeinzugsermächtigung), das von Dir unterschrieben an uns zurückgeschickt werden muss. Die Übersendung eines gescannten neuen SEPA-Lastschriftmandats per Email genügt.

Hinweise

Kündigung

Wichtige Informationen für unsere Mitglieder bei Kündigungen:

Um Fehlinterpretationen durch missverständliche Formulierungen bei Kündigungen aus Sparten oder der Sportgemeinschaft zu vermeiden, möchten wir darauf hinweisen, dass die Kündigung der Mitgliedschaft in einer Sparte nicht automatisch auch eine Kündigung der Mitgliedschaft in der Sportgemeinschaft bewirkt. Wenn Du in Deinem Kündigungsschreiben nur die Kündigung Deiner Spartenzugehörigkeit mitteilst, bleibst Du weiterhin Mitglied der Sportgemeinschaft.

Bitte formuliere deshalb genau, ob Du die

Kündigung Deiner Mitgliedschaft NUR in einer Sparte aussprechen,
oder
ob Du Deine Mitgliedschaft in der Sparte UND in der Sportgemeinschaft kündigen möchtest .

Dieser Hinweis gilt für Mitglieder, die nur in einer Sparte Mitglied sind. Mitglieder, die in zwei oder mehreren Sparten Mitglied sind, bleiben bei Kündigung einer Spartenzugehörigkeit ohnehin weiterhin Mitglied der übrigen Sparten und der Sportgemeinschaft.

Es reicht aus, wenn Du uns die Kündigung per Email übersendest. Sende die Email bitte sowohl an Deinen Spartenleiter als auch an den Vorstand der Sportgemeinschaft Ruhr 1929 e.V. und an Dieter Filzen (Mitgliederverwaltung; dieter.filzen@sgr1929.de). Nimm bitte Deinen vollständig ausgeschriebenen Vor- und Nachnamen, sowie Deine postalische Adresse und möglichst auch Deine Telefonnummer, damit die Kündigung korrekt zugeordnet werden kann.
Du erhältst von uns dann eine Bestätigung per Email, dass Deine Kündigung bei uns eingegangen ist.

Bitte unbedingt beachten:
Ein Austritt aus einer Sparte oder aus der Sportgemeinschaft ist nur zum 31.12. eines Jahres möglich. Die schriftliche Kündigung muss bis zum 30. September des entsprechenden Jahres bei uns eingegangen sein.
Später eingehende Kündigungen wirken erst ab dem 31.12. des Folgejahres; auch für das folgende Jahr wird der jeweilige Sparten- bzw. Sportgemeinschaftsbeitrag einbehalten.
Dies ist auch in der vom Mitglied und von der Sportgemeinschaft unterschriebenen Beitrittserklärung geregelt.